Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet zahlreiche Unternehmen, Online-Shops, Dienstleistungsportale und Unternehmenswebseiten barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit ist damit keine Option mehr, sondern eine gesetzliche Anforderung mit klar definierten Standards (WCAG 2.1/2.2) und möglichen Konsequenzen bei Verstößen.
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