Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen und Einrichtungen, ihre digitalen Angebote gleichberechtigt zugänglich für Menschen mit Behinderungen zu gestalten. Das betrifft öffentliche Stellen wie auch Online-Shops, Dienstleistungsportale und Unternehmenswebsites. Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have mehr, sondern eine gesetzliche Anforderung mit klaren Vorgaben und möglichen Sanktionen bei Verstößen.Sie möchten den Anforderungen des Gesetzes nachkommen und Ihre Seiten möglichst schnell barrierefrei aufstellen, um Beschwerden und Bußgelder zu vermeiden? Als erfahrene Webdesign-Agentur für Barrierefreiheit ermitteln wir die für Ihre Seiten erforderlichen Maßnahmen und setzen sie unverzüglich um – technisch, inhaltlich und gestalterisch. Ob Onepager, eine Webseite mit vielen Unterseiten oder umfangreicher Online-Shop: Wir dokumentieren für Sie nachvollziehbar und transparent den aktuellen Ist-Zustand Ihrer Barrierefreiheit sowie die Ergebnisse nach unserer Optimierung. Nehmen Sie gleich Kontakt auf – wir machen Ihre Websites barrierefrei!